. Inzwischen hat das Kreissportgericht ein Urteil gefällt und dabei auch festgelegt, dass die Partie wiederholt werden muss. Wir haben den Vorfall aufgearbeitet und fragen: Was war denn da los?
Der Vorfall
Es lief die 62. Spielminute in der Kreisliga A2 zwischen dem Spielverein 06 und Aufsteiger FC Bosporus II auf dem Sportplatz hinter den drei Brücken. Die Gäste waren bis dahin auf ganzer Linie die spielbestimmende Mannschaft und führten zu diesem Zeitpunkt in Überzahl mit 2:0. Beide Tore hatte der Bruder des Trainers, Serhat Tutulmaz, erzielt.
Ein Akteur der Gastgeber fühlte sich vom Schiedsrichter benachteiligt, als dieser vermeintlich ein Foul gegen ihn nicht ahndete und begann, den Unparteiischen zu beleidigen, worauf dieser ihn des Feldes verwies. Daraufhin warf der betreffende Spieler eine Flasche in Richtung des Schiedsrichters, der dann die Begegnung wegen einer Bedrohung gegen seine Person abbrach und den Vorfall mit dem entsprechenden Spielbericht an den Klassenleiter weiterleitete.
Das Urteil
Vergangene Woche nun tagte das Kreissportgericht unter der Leitung des Vorsitzenden Kai Graviat und sprach in einer mündlichen Verhandlung folgendes Urteil: Der vom Feld verwiesene Akteur des Spielverein 06 Kassel wird mit einer zehnwöchigen Spielsperre belegt. Wegen mangelnder Platzaufsicht wird der gastgebende Spielverein zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt. Die Begegnung muss trotz der bis dahin klaren Führung der Gäste auf einem neutralen Platz wiederholt werden.
„Ich kann das Urteil nicht verstehen und sehe darin, dass die Begegnung wiederholt werden muss, einen klaren Nachteil für uns“, sagt der 27 Jahre alte Bosporus-Trainer Hüseyin Tutulmaz. Anders sieht es sein Gegenüber SV-06-Coach Antonio Bravo Alvarez: „Ein Spielabbruch war aus meiner Sicht unnötig, deshalb ist die Neuansetzung richtig.“
Die Neuansetzung
Die Begegnung zwischen den beiden Teams findet am Donnerstag ab 12.30 Uhr auf neutralem Platz unter Verbandsaufsicht auf dem Sportgelände des TSV Wolfsanger an der Fuldatalstraße statt. (Horst Schmidt)
(*) Bericht HNA